Institutionelles Schutzkonzept
Mit einem umfangreichen Schutzkonzept wollen wir in unserer Kirchengemeinde Missbrauch an Kindern und Jugendlichen vorbeugen und für diese Thematik sensibilisieren. Unter Begleitung einer Präventionsfachkraft vom Bischöflich Münsterschen Offizialat in Vechta wurde das Schutzkonzept von einer Arbeitsgruppe erarbeitet (und 2022 aktualisiert) und schließlich vom Pfarreirat und Kirchenausschuss angenomment.
In dem Papier geht es u.a. um Sprache und Wortwahl bei Gesprächen, um die richtige Gestaltung von Nähe und Distanz, die Angemessenheit von Körperkontakten, die Beachtung der Intimsphäre, die Zulässigkeit von Geschenken, um den Umgang und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken und um Disziplinierungsmaßnahmen bei Verstößen. Je nach Art der Tätigkeit müssen Haupt- und Ehrenamtlichen hierzu eine Schulung absolvieren. Zudem müssen alle im pastoralen Dienst Tätigen und alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die nicht nur sporadisch in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Diese Regelung gilt auch für Ehrenamtliche, die 18 Jahre und älter sind und hauptsächlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Außerdem benennt das Konzept Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Kirchengemeinde, falls es zu Vorfällen kommen sollte.
Das Schutzkonzept können Sie hier einsehen.